Du hattest geschrieben:
Wobei ich der Meinung bin das der vorangegangene MO-Aspekt hier nicht mehr zu berücksichtigen wäre.Den Prozeß gewinnt derjenige, dessen Signifikator als erster per Konjunktion oder Aspekt den Herrn des 4. (das Urteil) erreicht.
Hier ergibt sich die erforderliche Verbindung zwischen Jupiter, Herr 1, mit Mars, Herr 4, durch die Übertragung des Lichtes durch den Mond.
Jetzt schreibst Du;
Warum sollte der Anwalt hier eine außerordentliche Rolle spielen? Frawley meint, daß der Anwalt und sein Klient durch ein gemeinsames Haus dargestellt werden.daß der Mond wegen seiner Herrschaft über das 8. Haus den Anwalt des klagenden
Ehemannes signifiziert.
Das 8. HA sind auch die Finanzen des Klägers, die eine untergeordnete Rolle spielen könnten. Der MO befindet in Dom. und Term von JUP und im Dekanat und Exil von MER. Der MO selbst steht peregrin.
Hier tut sich mir die Frage auf, warum das Urteil dann im Dom. und Tripl. der Finanzen der Fragenden steht und im Fall der SO, Mitherrscher des 8. HA des Mannes?Aufgrund der Fragestellung und der Verbindung von Herr 1 mit Herr 4 (siehe meine Beurtei-
lung oben) würde ich widersprechen: Sie wird das Haus behalten können, wenn auch mit
finanziellen Abstrichen.
Würde das Haus Eigentum einer der Parteien sein, hätte sich die Frage wahrscheinlich erledigt. Oder nichtDie Tatsache des leider erst jetzt bekanntgewordenen gemeinsamen Eigentums bestätigt
meine bereits in ersten Beitrag mitgeteilte Beurteilung,
Trotzdem kann ich hier zu keinem eindeutigen Urteil kommen
Mir ist auch immer noch die Stellung der VEN gradgenau auf der 11. HA-Spitze schleierhaft.
Grüsse
Cazimi