Auf Ju/Ur ist Verlass! Um 13:27 Uhr erreichte mich die Nachricht, das Versammlungsverbot sei gerichtlich aufgehoben worden. Stand des MCs in der Tagesdirektion um 13:27 Uhr: 11° 46' Wassermann und damit genau im Orbis von: 11,75°-13°cWassermann: Ju+Ur. unerwartete Möglichkeiten tun sich auf; man erhält ein großes Geschenk; plötzliche Wende zum Guten (MiRo).GreenTara hat geschrieben: ↑Fr 28. Aug 2020, 11:46Für heute steht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Demoverbot an. Der AC des Tageshoroskops für heute steht auf 14°-16° Zwillinge: Me/Ju, Rede und Schrift; Fernreise; mit Rechtsfragen beschäftigt sein; Wohltaten für Kinder; Schauspiel; Erkenntnishunger (MiRo). Das MC wird im Laufe des Tages einen Ju/Ur-Grad - plötzliche Wende zum Guten - erreichen: Das könnte durchaus bedeuten, dass das Gericht im Eilverfahren das Demoverbot kippt.
Einzelheiten stehen noch aus, aber das war mir doch eine Nachricht wert.
Bis später und schöne Grüße
Rita
Versammlung gegen Corona-Politik unter Auflagen gestattet (Nr. 42/2020)
Pressemitteilung vom 28.08.2020
Die von der Initiative „Querdenken 711“ für den 29. August 2020 geplante Versammlung gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern kann nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin stattfinden; allerdings muss der Veranstalter bei deren Abhaltung Auflagen einhalten.
Der Polizeipräsident in Berlin hatte die als „Fest für Frieden und Freiheit“ angemeldete Versammlung, zu der 22.500 Teilnehmer erwartet werden, mit Bescheid vom 26. August 2020 sofort vollziehbar verboten. Zur Begründung berief sich die Versammlungsbehörde auf die Gefahren, die mit der Durchführung der Veranstaltung für die körperliche Unversehrtheit anderer einhergingen. Es sei aufgrund der Erfahrungen mit einer gleichgelagerten Versammlung am 1. August 2020 zu erwarten, dass die Teilnehmer die Vorgaben zum Infektionsschutz – insbesondere zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung eines Mindestabstands untereinander – nicht beachten würden. Daher gehe mit der Abhaltung der Versammlung ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko der Bevölkerung mit COVID-19 einher. Vor diesem Hintergrund seien mildere Mittel als ein Verbot zur Abwehr der Gefahr nicht ersichtlich.
Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte überwiegend Erfolg. Die 1. Kammer verneinte das Vorliegen einer nach dem Versammlungsgesetz für ein Versammlungsverbot zu fordernden unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit bei der geplanten Versammlung. Die von der Versammlungsbehörde angestellte Gefahrenprognose genüge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Quelle und weiter: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltu ... 982439.php