
am 8.4.2020 reichte die Rechtsanwältin Beate Bahner einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) ein.
Gestern, am Karfreitag, den 10.04.2020, laut Fax um 17:35 Uhr, wurde ihr Antrag vom BVG abgelehnt. Das Fax ist als pdf-Datei auf der Website von Frau Bahner zu finden: http://www.beatebahner.de/lib.medien/Ab ... ericht.pdf
Die Uhrzeit am oberen Rand ist schlecht lesbar, allerdings schreibt Frau Bahner selbst, das Fax sei gegen 17:30 Uhr eingetroffen. Die etwas unleserliche Uhrzeit 17:35 MEZ ist damit plausibel, weshalb ich das Horoskop auch mit dieser Uhrzeit berechnet habe.
Bisher habe ich dieses Horoskop noch nicht weitergehend untersucht, feststellen lässt sich allerdings, dass AC und MC auf Kritischen Graden liegen.
AC auf 23°48' Jungfrau: Ur/Pl Ju/Ne:"Ufo-Grad"; hebt geistig ab, Außergewöhnlichem und Exzentrischem intellektuell zugetan; lässt sich durch Beeinflussungsversuche anderer nicht irritieren; Neigung zum Absurden; Orientierungsschwäche; Aufbrechen eines immensen Bedürfnisses nach persönlichem Freiraum; die Welt soll wieder verzaubert werden; der Ernüchterung überdrüssig; Aufforderung zu einer grundlegenden Neuorientierung (MiRo)
MC auf 22° 10' Zwillinge: Mo/Ju: Erfolg durch weibliche Unterstützung; Auseinandersetzung mit religiösen Themen; Chance zur Popularität; gierig werden, zuviel wollen, größte Begeisterung und Glückserwartung kann in schwere Depressionen umschlagen (MiRo)
Die Frage, die sich mir stellt: Wer ist da geistig abgehoben? Das BVG, Frau Bahner oder das Urteil selbst?
Schöne Grüße
Rita